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24.02.2021

I N F O R M A T I O N Elternbeiträge Hort

Sehr geehrte Eltern,

aufgrund des im Land Brandenburg ab dem 22.02.2021 an den Schulen gestarteten Wechselunterrichts möchte ich Ihnen in Bezug auf die Inanspruchnahme der Hortbetreuung und der damit verbundenen Zahlung des Elternbeitrages für den Monat Februar und März 2021 folgende Informationen geben.

Für den Monat Februar 2021 (22.02.-26.02.2021) wird aufgrund des Wechselunterrichtes bei einer Inanspruchnahme der Hortbetreuung an den Tagen des Präsenzunterrichtes kein Elternbeitrag und Essengeld erhoben. Sollten Sie den Elternbeitrag und das Essengeld bereits bezahlt haben (Selbsteinzahlung oder per Lastschriftverfahren), wird Ihnen der Elternbeitrag und das Essengeld für den Monat Februar 2021 im März 2021 zurück erstattet.

Ab dem Monat März 2021 werden bei Weiterführung des Wechselunterrichts und der jeweiligen Inanspruchnahme der Hortbetreuung nach dem Präsenzunterricht der Elternbeitrag und das Essengeld nur zu 50 % fällig. Eine Rückerstattung erfolgt dann im April 2021.
Sollte der Präsenzunterricht ab Mitte März 2021 wieder vollständig aufgenommen werden, bleibt für den Monat März 2021 die Regelung für den hälftigen Monatsbeitrag bestehen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Anke Michelczak