wie bereits angekündigt, wird es ab Montag, den 19.04.21 eine Testpflicht an Brandenburger Schulen geben. Dies bedeutet, dass das Schulgelände nur noch mit einem tagesaktuellen negativem Testergebnis auf das SARS-CoV2-Virus betreten werden darf. Grundlage hierfür sind die Änderungen der 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 8. April 2021.[1]
Präsenzpflicht ab Montag dem 19.4.21!
Gleichzeitig mit der Einführung der Testpflicht gilt entsprechend den aktuellen Festlegungen des MBJS[2] für alle Schülerinnen und Schüler der Grundschulen ab dem 19.04.21 die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht im Rahmen des Wechselmodells. Das heißt, alle Schüler müssen an den Präsenztagen wieder in die Schule kommen. (Siehe hierzu auch Seite 2 im angehängten Brief der Bildungsministerin Britta Ernst)
Im Folgenden möchte ich die geltenden Regelungen erläutern und für unsere Schule konkretisieren:
1. Sonderregelungen zum Betreten des Schulgeländes für Schülerinnen und Schüler
Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände nur betreten, wenn Sie 2x pro Woche eine schriftliche Bestätigung ihrer Eltern über ein tagesaktuelles negatives Testergebnis ihres Kindes vorlegen können.
Für die schriftliche Bestätigung erhalten Sie ein Formular, welches Sie entsprechend ausfüllen und Datum und Uhrzeit des negativen Testergebnisses eintragen.
Bitte geben Sie das aktuell ausgefüllte Formular Ihrem Kind an den Präsenztagen mit in die Schule!
Vor Unterrichtsbeginn wird von der zuständigen Lehrkraft die Bescheinigung kontrolliert. Erst danach wird die Schule betreten.
Oben genannte Regel gilt auch für Kinder in der Notbetreuung.
2. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten pro Woche zwei „SARS-CoV2-Selbsttests“
Die Ausgabe der Tests an die Schüler erfolgt in einem verschlossenen Umschlag und nur nach schriftlicher Erlaubnis der Eltern. (Ein Formular wurde bereits übermittelt)
Alternativ können Eltern die Tests in der Zeit von 8 – 12 Uhr im Sekretariat abholen.
Für Kinder, die in der Woche vom 12.-16.04.21 nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, ist die Abholung ebenfalls in dieser Zeit möglich. Auch hier erfolgt die Ausgabe an Schüler nur mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern.
Sollten genügend Tests geliefert werden, wird die Ausgabe voraussichtlich jeweils am Mittwoch und Donnerstag erfolgen. Die bereits erteilte Erlaubnis zur Ausgabe an die Schüler behält ihre Gültigkeit.
3. Die Tests werden 2x pro Woche zu Hause durchgeführt
Bitte führen Sie die Tests an folgenden Tagen unmittelbar vor Unterrichtsbeginn (oder maximal 24h vorher) mit Ihrem Kind durch.
Gruppe Mo/Mi/Fr. => am Montag und Mittwoch
Gruppe Di/Do => am Dienstag und Donnerstag
Bitte planen Sie für die Testungen ca. 20 Minuten ein!
Der ersten Testpackung wird eine Anleitung beigelegt.
Die Anwendung ist relativ einfach und erfolgt im vorderen Nasenbereich. Ein sehr tiefes Einführen des Teststäbchens ist nicht nötig!
Nach erfolgter Testung wird das negative Testergebnis in dem oben genannten Formular mit der Unterschrift der Eltern bestätigt.
4. Kein Schulbesuch mit positivem Testergebnis
Sollte das Testergebnis positiv sein, darf Ihr Kind die Schule nicht besuchen. Bitte lassen Sie in diesem Fall von einem Arzt/Testzentrum einen zweiten Test (PCR-Test) durchführen. Ist dieser negativ oder wird von einem Arzt eine SARS-CoV2-Infektion ausgeschlossen, kann die Schule mit einer entsprechenden Bescheinigung wieder besucht werden.
5. Möglichkeit zur ausnahmsweisen Selbsttestung in der Schule
Sollten Kinder ihr Testprotokoll einmal vergessen haben oder sollte eine Selbsttestung zu Hause nicht funktionieren, kann mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern eine Selbsttestung in der Schule vorgenommen werden. Nötig ist dafür die schriftliche Einverständniserklärung zur Selbsttestung in der Schule. Sollten Sie hiervon Gebrauch machen wollen, geben Sie die Einwilligung bitte möglichst bis zum 19/20.04.21 ihrem Kind mit.
Bitte beachten Sie, dass Schüler, die keinen aktuellen Nachweis über ein negatives Testergebnis vorlegen und die auch nicht in der Schule getestet werden können, leider nicht am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen.
6. Hinweise für Eltern von Hortkindern
Um eine verlässliche Übergabe der Hortkinder zu gewährleisten, dürfen Eltern, die ihre Kinder in den Hort bringen oder vom Hort abholen, abweichend von oben genannter Regel auch ohne aktuellen Selbsttest das Schulgelände kurzzeitig betreten. Bitte beschränken Sie Ihren Aufenthalt nur auf das absolut notwendige Maß und beachten Sie die geltenden Abstands- und Hygieneregeln.