Notbetreuung ab 04.01.2021

22.12.2020 -

Informationen zur Notbetreuung in Grundschulen und Horten ab 04.01.2021

Sehr geehrte Eltern,

gemäß der seit dem 16.12.2020 geltenden Eindämmungsverordnung sowie der seit dem 19.12.2020 geltenden Präzisierungen zur Eindämmungsverordnung findet ab dem 04.01.2021 in den Schulen kein Präsenzunterricht mehr statt. Allerdings ist für Kinder der ersten bis vierten Jahrgangsstufe eine Notbetreuung eingerichtet. Laut Information des Landkreises Oberhavel haben folgende Personen darauf Anspruch:

– diejenigen Kinder, deren beide Sorgeberechtigten in systemrelevanten Infrastrukturbereichen beschäftigt sind und bei denen eine sonstige Betreuung nicht organisiert werden kann sowie
– Kinder, bei denen die Betreuung aus Gründen des Kindeswohls erforderlich ist

Systemrelevant laut Festlegung des Landes Brandenburg sind Berufe:

– im Gesundheitsbereich, in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen, den stationären und teilstationären Erziehungshilfen, in Internaten gemäß § 45 des Achten Buches Sozialgesetzbuch, den Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe sowie zur Versorgung psychisch Erkrankter,
– als Erzieherin und Erzieher oder als Lehrerin und Lehrer in der Notfallbetreuung,
– zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion in der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung,
– bei der Polizei, im Rettungsdienst, Katastrophenschutz, bei der Feuerwehr und bei der Bundeswehr sowie für die sonstige nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr,
– in der Rechtspflege,
– im Vollzugsbereich einschließlich des Justizvollzugs, des Maßregelvollzugs und in vergleichbaren Bereichen,
– der Daseinsvorsorge für Energie, Abfall, Wasser, Öffentlicher Personennahverkehr, Informationstechnologie und Telekommunikation, die Leistungsverwaltung der Träger der Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
– der Landwirtschaft, der Ernährungswirtschaft, des Lebensmitteleinzelhandels und der Versorgungswirtschaft,
– als Lehrkräfte für zugelassenen Unterricht, für pädagogische Angebote und Betreuungsangebote in Schulen sowie für die Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen,
– der Medien (einschließlich Infrastruktur bis hin zur Zeitungszustellung),
– in der Veterinärmedizin
– für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs erforderliches Personal,
– Reinigungsfirmen, soweit sie in kritischen Infrastrukturen tätig sin,
– in freiwilligen Feuerwehren und anderen Hilfsorganisationen ehrenamtlich Tätige.

Alleinerziehende haben – anders als im Frühjahr – nicht automatisch Anspruch auf Notbetreuung. Auch bei ihnen müssen oben genannte Kriterien zutreffen. Die Zwei-Elternteil-Regelung gilt nicht, wenn eine sorgeberechtigte Person im stationären oder ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig ist. Deren Kinder haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine Notbetreuung, auch für Kinder der fünften und sechsten Jahrgangsstufe.

Antragsverfahren und Telefonhotline
Für alle betroffenen Eltern stellt der Landkreis Oberhavel kreisweit eine entsprechende Bescheinigung aus. Das Formular sowie die Zusatzbescheinigung für den 2. Sorgeberechtigten finden Sie im Anhang oder auf der Internetseite www.oberhavel.de. Ausgefüllt und vom jeweiligen Arbeitgeber unterzeichnet sind sie per E-Mail an notbetreuung@oberhavel.de an den Landkreis Oberhavel zu senden. Es muss dabei eine E-Mail-Adresse angegeben sein, an welche die Bestätigung des Landkreises versandt werden kann. Es werden nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formulare bearbeitet.

Das erhaltene Bestätigungsschreiben senden Sie dann bitte per E-Mail an unsere Schule info@grundschule-lehnitz.de oder legen es am ersten Tag der Notbetreuung in unserer Einrichtung vor.

Um eine rechtzeitige Bestätigung vom Landkreis zu erhalten, empfehle ich Ihnen, die Anträge möglichst zeitnah (am besten bis 28.12.2020) stellen. Eine spätere Antragstellung ist trotzdem möglich.

Sollten Sie hierzu Nachfragen haben, können Sie die Telefonhotline des Landkreises unter der Nummer 03301 601-3400 nutzen. Diese ist außer am 24. und 31.12.2020 sowie an den gesetzlichen Feiertagen immer montags bis freitags von 09.00 bis 16.00 Uhr erreichbar. Alternativ können Sie Fragen auch per E-Mail an notbetreuung@oberhavel.de senden.

Ich hoffe, Sie können die nächsten Tage mit Ihrer Familie genießen und ein schönes Weihnachtsfest feiern.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Meinecke
-Schulleiter-

Grundschule „Friedrich Wolf“ Lehnitz
Dianastraße 13
16515 Oranienburg

Tel.: 03301/524476
Fax.: 03301/208198

info@grundschule-lehnitz.de
www.grundschule-lehnitz.de

Elterninformation Notbetreuung ab 04012021

Antrag Notbetreuung ab 04012021

Zusatzbescheinigung zweite sorgeberechtigte Person