Schul- und Hortbetrieb ab 12.04.2021
Sehr geehrte Eltern,
ich hoffe Sie hatten ein schönes Osterfest und konnten mit ihren Kindern die freien Tage trotz der allgemeinen Einschränkungen ein wenig genießen.
Aufgrund aktueller Informationen des Bildungsministeriums möchte ich Sie hiermit über die Fortsetzung des Unterrichts nach den Osterferien informieren:
Schulbetrieb ab dem 12.04.21
1. Der Unterricht erfolgt weiterhin im Wechselmodell (Mo/Mi/Fr und Di/Do).
2. Der Stundenplan bleibt gleich.
3. Nach den Ferien beginnen wir mit der B-Woche. (Montag 12.04.21 => Lerngruppe 1 zu Hause und Lerngruppe 2 in der Schule. Am Dienstag wird dann wieder gewechselt usw…)
4. Die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht bleibt weiterhin ausgesetzt. D.h. Eltern dürfen entscheiden, ob ihre Kinder an den Präsenztagen in der Schule lernen oder zu Hause.
5. Eltern, deren Kinder nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, informieren die Schule jeweils bis Montag 7:30 Uhr per Telefon oder E-Mail über das Fernbleiben in der gesamten Woche. Eine gesonderte Teilnahme an schriftlichen Arbeiten oder Leistungskontrollen erfolgt in Absprache mit den Fachlehrkräften.
6. Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, erhalten weiterhin (wie erkrankte Schüler) entsprechende Informationen über den in der Schule erteilten Lernstoff.
7. Alle Schüler, die am Präsenzunterricht teilnehmen, erhalten am ersten Präsenztag (Montag 12.04.21/ Dienstag 13.04.21) sogenannte „Corona-Schnelltests“, die zur häuslichen Anwendung vorgesehen sind. Genaue Informationen zur Anwendung werden den Tests beigelegt.
8. Alle Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen erhalten vorerst keine Tests.
9. Schüler, die ein positives Ergebnis im Schnelltest haben, dürfen die Schule nicht besuchen bis von einem Arzt ein zweiter Test (PCR-Test) durchgeführt wurde und eine SARS-CoV2-Infektion ausgeschlossen werden kann. Die Schule ist über ein positives Testergebnis zu informieren.
10. Die vor den Osterferien geltenden Regelungen zur Hygiene, zum Abstandsgebot und zur Maskenpflicht bleiben bestehen.
11. Der Anspruch auf Notbetreuung gilt weiter. Die Notbetreuung findet weiter von 8 – 11:30 Uhr in den Räumen des Hortes statt.
Informationen zum Hortbetrieb
1. Hortkinder ohne Anspruch auf Notbetreuung dürfen nur an den Tagen den Hort besuchen, an denen sie auch am Präsenzunterricht teilnehmen.
2. Hortkinder mit Anspruch auf Notbetreuung können an allen Tagen den Hort besuchen.
Wie bereits angekündigt, ist aufgrund einer Fortbildung der Hort am Montag, den 12.04.21 geschlossen. Bitte denken Sie daran, zu den angegeben Zeiten Ihre Kinder abzuholen oder eine schriftliche Erlaubnis mitzugeben, dass Ihr Kind allein nach Hause gehen kann.
Abholzeiten der Eltern:
Kl. 1a,b => 11:30 Uhr
Kl. 2a,b => 11:50 Uhr
Kl. 3 => 12:00 Uhr
Kl. 4. => 13:05 Uhr
Die Notbetreuung findet an diesem Tag trotzdem statt und wird in der Zeit von 8-11:30 Uhr durch die Schule abgesichert. Die berechtigten Kinder treffen sich an diesem Tag wie gewohnt in der Aula.
Abschließende Bemerkung:
Es ist geplant, dass voraussichtlich ab dem 19.04.21 oben genannte Schnelltests für die Teilnahme am Präsenzunterricht verbindlich sein sollen. Da hierzu noch keine konkreten Regelungen vorliegen, kann bis dahin auch ohne negativen Schnelltest ein Schulbesuch erfolgen. Ich bitte Sie jedoch, im Sinne des Allgemeinwohls zu handeln und nach dem Erhalt die entsprechenden Testungen mit Ihren Kindern durchzuführen. Derzeit ist dies wohl der einzig praktikable Weg, Präsenzunterricht zu ermöglichen und die Gefahr einer unentdeckten Ausbreitung des SARS-Cov2-Virus an den Schulen möglichst gering zu halten. Sollten die Regelungen hierzu verbindlich werden, erhalten Sie von mir weitere Informationen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Meinecke
-Schulleiter-
Grundschule „Friedrich Wolf“ Lehnitz
Dianastraße 13
16515 Oranienburg
Tel.: 03301/524476
Fax.: 03301/208198
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