Präsenzunterricht ab 31.05.2021

27.05.2021 -

Ab Montag, den 31.05.2021 Unterricht mit allen Schülern!

Sehr geehrte Eltern,

ab Montag 31.05.2021 lernen wieder alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam in der Schule. Der Stundenplan wird dementsprechend angepasst und am Freitag den 28.05.21 in der Schule ausgeteilt bzw. per E-Mail an die Eltern versendet. Da weiterhin die Testpflicht gilt, weisen zukünftig bitte alle Schülerinnen und Schüler jeweils am Montag und Mittwoch auf den bereits vorhandenen Formularen ihre negativen Testergebnisse nach.

Ich wünsche allen einen guten Start in den gemeinsamen Unterricht!

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Meinecke
-Schulleiter-

Grundschule „Friedrich Wolf“ Lehnitz
Dianastraße 13
16515 Oranienburg

Tel.: 03301/524476
Fax.: 03301/208198

info@grundschule-lehnitz.de
www.grundschule-lehnitz.de

Informationen finden sie auf der Seite des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport:

Ministerium für Bildung, Jugend und Schule

Ab 31. Mai 2021 kehren die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 der Grund- und Förderschulen in den Präsenzunterricht zurück, vorausgesetzt die 7-Tage-Inzidenz lag an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 50. Ist der Präsenzunterricht gestartet, bleibt er bis zum Beginn der Sommerferien bestehen, sofern nicht die Regelungen der Bundesnotbremse ab einer Inzidenz von mehr als 100 greifen. Wird der Wert von 100 dauerhaft überschritten, findet der Unterricht wieder im Wechsel von Distanz- und Präsenzunterricht statt.

Testpflicht bleibt
Die Testpflicht – also das Vorlegen einer tagesaktuellen (nicht länger als 24 Stunden zurückliegenden) Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest oder einen anderen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis an zwei bestimmten, nicht aufeinanderfolgenden Tagen einer Schulwoche – bleibt bestehen. Geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler, in der Schule Tätige und sonstige Personen benötigen keinen Testnachweis mehr.

Horte wieder geöffnet
An Tagen mit Präsenzunterricht können alle Schülerinnen und Schüler – wie bisher – den Hort besuchen. Dies bedeutet für Landkreise und kreisfreie Städte, in denen ab 31. Mai vollständiger Präsenzunterricht an den Grund- und Förderschulen erteilt wird, dass dort die Horte wieder geöffnet sind. Für die Sommerferien hat die Landesregierung zudem beschlossen, dass der Hortbetrieb in allen Landkreisen und kreisfreien Städten mit niedrigen Infektionszahlen Hort als sogenannter Ferienhort stattfinden kann. Dies bedeutet, es kommt für eine Teilnahme am Ferienhort nicht darauf an, ob für die Kinder eine Notbetreuung bewilligt wurde.